zurück 29.10.1849, Montag ID: 184910295

Prälat Michael Arneth ordnet an, daß die vom Stift (vor allem wegen der Kirchenmusik) bezahlten zwei Schulgehilfen [weiterhin] im Schulhaus wohnen, die Sängerknaben aber (wie bis 1824) im Stift. Der erste Schulgehilfe beziehe vom Stift (freiwillig wegen der Kirchenmusik) 32 fl, der zweite 28 fl. Gehalt. Künftig werde es keinen Natural-Bezug mehr geben, sondern Geld (insgesamt für jeden Schulgehilfen 100 fl. jährlich. Das Heizmaterial für die Gehilfenzimmer werde von 2 auf 3 Klafter Holz aufgestockt. Bedingung: "die vollkommene Mitwirkung bei der Kirchen und Hausmusik" wie bisher.


Zitierhinweis:

Franz Scheder, Anton Bruckner Chronologie Datenbank, Eintrag Nr.: 184910295, URL: www.bruckner-online.at/ABCD-184910295
letzte Änderung: Feb 02, 2023, 11:11