Das Grazer Volksblatt berichtet, daß alle an der Kunst- und Industrieausstellung in London (Mai bis Oktober 1871) beteiligten Staaten eingeladen wurden, für Konzerte in der Albert-Halle den vorzüglichsten Organisten zu entsenden:
» * (Die internationale Kunst= und Industrie=Ausstellung in London) vom 1. Mai bis Ende Oktober 1871 hat alle an der Exposition sich betheiligenden Staaten eingeladen, zur Zeit der Ausstellung auf die Dauer einer Woche auch den vorzüglichsten Organisten des betreffenden Landes zu dem Zwecke zu entsenden, damit derselbe auf der in der Albert-Halle gebauten Orgel seine Kunstfertigkeit zur Geltung bringe. Der gewählte Künstler erhält ein Honorar von 50 Pfund Sterling (1250 Franks), welches als Entlohnung für die musikalische Leistung im Ausstellungsgebäude, dann zur Bestreitung der Kosten für die Reise, den Unterhalt und die Wohnung in London zu gelten hat; ein weiterer Anspruch an die kgl. Commission würde dem entsendeten Organisten jedoch nicht zustehen. Der Gewählte hätte dagegen die Pflicht, täglich während einer Woche zwei Produktionen zu geben, jede in der Dauer von mindestens einer Stunde; die nähere Zeitbestimmung erfolgt durch die k. Commission. - Allfällige Kandidaten wollen ihre Anträge bei der Grazer= oder Wiener=Handels= und Gewerbekammer einbringen.«
» * (Die internationale Kunst= und Industrie=Ausstellung in London) vom 1. Mai bis Ende Oktober 1871 hat alle an der Exposition sich betheiligenden Staaten eingeladen, zur Zeit der Ausstellung auf die Dauer einer Woche auch den vorzüglichsten Organisten des betreffenden Landes zu dem Zwecke zu entsenden, damit derselbe auf der in der Albert-Halle gebauten Orgel seine Kunstfertigkeit zur Geltung bringe. Der gewählte Künstler erhält ein Honorar von 50 Pfund Sterling (1250 Franks), welches als Entlohnung für die musikalische Leistung im Ausstellungsgebäude, dann zur Bestreitung der Kosten für die Reise, den Unterhalt und die Wohnung in London zu gelten hat; ein weiterer Anspruch an die kgl. Commission würde dem entsendeten Organisten jedoch nicht zustehen. Der Gewählte hätte dagegen die Pflicht, täglich während einer Woche zwei Produktionen zu geben, jede in der Dauer von mindestens einer Stunde; die nähere Zeitbestimmung erfolgt durch die k. Commission. - Allfällige Kandidaten wollen ihre Anträge bei der Grazer= oder Wiener=Handels= und Gewerbekammer einbringen.«
Zitierhinweis:
Franz Scheder, Anton Bruckner Chronologie Datenbank, Eintrag Nr.: 187102165, URL: www.bruckner-online.at/ABCD-187102165letzte Änderung: Feb 02, 2023, 11:11