Stellungnahme der Liechtensteinschen Hofkanzlei [vgl. 23.7.1890]: Bruckner verdiene als Komponist nur wenig und bewohne eine bescheidene Wohnung. Nach dem unbezahlten Urlaub vom Konservatorium werde er wieder sein Gehalt oder eine geringe Pension beziehen, ebenso als Hoforganist. Er sei als Organist nach Ischl zur Hochzeit der Erzherzogin Valerie berufen worden. Da er seine Lehrtätigkeit wieder aufnehmen könnte, erscheine für die »Collecte« ein Beitrag von 300 fl für ein Jahr genügend. Aktenvermerke [Molt..., Zipfl (?), Walcher] auf dem Konzept, Unterschrift Walchers auf der Reinschrift. - Vermerke »Vortrag an Se. Durchlaucht« und »ad acta« mit Unterschrift Walchers auf dem Akt vom 23.7.1890.
Zitierhinweis:
Franz Scheder, Anton Bruckner Chronologie Datenbank, Eintrag Nr.: 189007305, URL: www.bruckner-online.at/ABCD-189007305letzte Änderung: Dez 22, 2024, 7:07