Vereinbarung zwischen Gustav und Theresia Hueber und der Wiener Nationalbibliothek:
Die Nutzungsrechte an der Gesamtausgabe gehen auf die Nationalbibliothek über, die auch die weiteren Maßnahmen mit einem Verlag und der STAGMA veranlassen kann [vgl. Briefe vom 20.6.1934 und 2.1.1939]. Dr. Zelzer (Vertreter des Vöcklabrucker Notars Paul Krismer) bestätigt die Echtheit der Unterschriften [vgl. 27.5.1940].
Die Nutzungsrechte an der Gesamtausgabe gehen auf die Nationalbibliothek über, die auch die weiteren Maßnahmen mit einem Verlag und der STAGMA veranlassen kann [vgl. Briefe vom 20.6.1934 und 2.1.1939]. Dr. Zelzer (Vertreter des Vöcklabrucker Notars Paul Krismer) bestätigt die Echtheit der Unterschriften [vgl. 27.5.1940].
Zitierhinweis:
Franz Scheder, Anton Bruckner Chronologie Datenbank, Eintrag Nr.: 194005075, URL: www.bruckner-online.at/ABCD-194005075letzte Änderung: Feb 02, 2023, 11:11