zurück 11.6.1949, Samstag ID: 194906115

Brief von Rudolf Kohlruß (österreichische Vertretung beim Vatikan in Rom) an Max Auer:
    Die Ritenkongregation unterscheide zwischen liturgischer und sakraler Musik und habe zu Auers Eingabe [nach dem 29.3.1949] festgestellt, daß für liturgische Musik keine Eintrittsgebühr verlangt werden dürfe; für sakrale Musik sei die Konzilskongregation zuständig. Die Diözesanleitung in Linz oder die österreichische Bischofskonferenz sollten entscheiden, um welche Art von Musik es sich handele. Die Meinung der Konzilskongregation werde wahrscheinlich nicht von der [ablehnenden] der Bischofskonferenz abweichen.


Zitierhinweis:

Franz Scheder, Anton Bruckner Chronologie Datenbank, Eintrag Nr.: 194906115, URL: www.bruckner-online.at/ABCD-194906115
letzte Änderung: Feb 02, 2023, 11:11