zurück 12.3.1897, Freitag ID: 189703125

Artikel "Bruckner-Ehrung" im Linzer Volksblatt Nr. 58 auf S. 4:
"         Linz, 11. März 1897. [...]
      — Bruckner- Ehrung. Der Gemeinderath der Landes­hauptstadt Linz fasste in seiner gestrigen Sitzung über Antrag des GR. Bancalari folgende Beschlüsse: I. Der Gemeinderath stimmt dem principiellen Antrage des für die Erwägung einer entsprechenden Ehrung des verstorbenen Componisten Dr. A. Bruckner geladenen Comités mit Freuden bei. Er erkennt an, daß es der Landeshaupt­stadt des Geburtslandes jenes bedeutenden Künstlers zukomme, zur Erhaltung seines Andenkens beizutragen. II. Der Gemeinderath be­schließt ferner, daß Bruckner ein sichtbares künstlerisches Denkmal gewidmet wird, lässt aber den Beschluss über die Art und Größe dieses Denkmals einstweilen offen. Der Herr Bürgermeister wird ersucht, das Bauamt im Sinne des Comitéberichtes zu eingehenden Erhebungen und Vorlage von Kastenvoranschlägen a) für eine zur öffentlichen Ausstellung geeigneten Büste sammt Sockel; b) für eine Denktafel ans geeignetem Materiale und mit plastischem Schmucke und Porträt, etwa nach Art des P. Peter Singer- Denkmales am Franciscanerkloster in Salzburg zu beauftragen. III. Der Gemeinderath theilt den vom Herrn Musikdirector Göllerich ausgesprochenen Gedanken, daß das schönste, nützlichste und wirksamste Erinnerungsmittel für den verewigten Componisten außer dem obigen noch in der Sicherung würdiger Aufführungen aller seiner bedeutenden Werke gelegen sei. Solche Aufführungen sind schwierig. Sie bedürfen größerer Kunstmittel, die Heranziehung bedeutender Kunstkräfte, eine Verstärkung der Chöre und des Orchesters, viele Proben und daher bedeutende Mehrkosten. Aus diesen Gründen wird eine Subvention für 13 große durch eine genügende Anzahl von billigen Plätzen als Volksconcerte gekennzeichnete Concerte vom Frühjahre 1898 an­gefangen im Betrage von jedesmal 300 fl. zugestanden.
     Diese Bruckner-Concerte haben im Zeitraume von 25 Jahren, also durchschnittlich jedes zweite Jahr, stattzufinden. Sie sind vom Musikvereine ins Werk zu setzen und gelten für außerordentliche Concerte desselben. Die Subvention wird daher diesem und zwar bei Anmeldung de« jedesmaligen Concertes ausbezahlt. Die musikalischen Vereine „Sängerbund", „Frohsinn" und „Gutenbergbund", welche durch ihre Vertreter im Comité dieser Idee zugestimmt haben, sind jeweilig vom Musikvereine zur Betheiligung einzuladen. Der Gemeinderath meint, daß durch den warmen Antheil dieser Vereine an der Pflege edler Kunst das harmonische Zusammenwirken zu dieser schönen und guten Idee, welche den Ruf von Linz als Musikstadt wesentlich erhöhen wird, gewährleistet ist und daher alle weiteren bindenden Zusagen und rechtlichen Verpflichtungen überflüssig sind. IV. Be­züglich des Nachlasses Bruckners wolle der Herr Bürgermeister mit dem Testamentsvollstrecker Herrn Dr. Reisch in Ober-Döbling in Verhandlung treten. Der Gemeinderath erklärt es für wünschenswert, ja nothwendig, daß der Hausrath des Meisters erworben und de­poniert wird, bis ein passendes Locale angeschafft und als Bruckner-Zimmer gewidmet werden kann. V. Schließlich wird der Herr Bürgermeister ersucht, dem Musikverein, dem „Sängerbund" und „Frohsinn", wie auch dem „Gutenbergbund" Anschriften der Punkte 1 – 4 dieser Beschlüsse zuzusenden." (*).

Von der Sitzung des Gemeinderates am 10.3.1897 (Ehrung geplant, künstlerisches Denkmal, Subvention von 13 Konzerten, Erwerb von Bruckners Hausrat und Errichten eines Bruckner-Zimmers in Linz) berichten auch
die Linzer Zeitung (**)
und die Linzer Tages-Post Nr. 58 auf S. 3f (***).

Diese Meldung erscheint in gekürzter Form auch im "Vaterland" Nr. 71 auf S. 10 (°)

und in der Wiener Zeitung Nr. 58 auf S. 3 der Wiener Abendpost (°°).


Zitierhinweis:

Franz Scheder, Anton Bruckner Chronologie Datenbank, Eintrag Nr.: 189703125, URL: www.bruckner-online.at/ABCD-189703125
letzte Änderung: Aug 23, 2026, 20:20