zurück 14.11.1855, Mittwoch ID: 185511145

Die »Linzer Zeitung« Nr. 271, S. 1127
   (»Wie uns mitgetheilt wird, ist die Domorganistenstelle in Linz gestern dem Herrn Bruckner aus St. Florian provisorisch verliehen worden.«) (*a)
und der Linzer Abendbote Nr. 115, S. 1 (*b) melden, daß die Organistenstelle provisorisch an Bruckner verliehen wurde.

Der Text des Linzer Abendboten lautet:
   »- Das Provisorium der Organistenstelle an der hiesigen Domkirche wurde Herrn Brukner, Organist in St. Florian verliehen. - Während die übrigen Candidaten gestern geprüft wurden, stand Herr Brukner, ein junger talentirter Mann, ganz unbeachtet unter den Zuhörern und wurde von einem der Herren Prüfungskommissäre zur Competenz ermuntert, worauf er allsogleich hervortrat, und nach der neuen Berliot-Manier [sic] zu präludiren anfing. - Sein Spiel hat derart reussirt, daß ihm nach Verlauf einer Stunde die Stelle einstimmig zuerkannt wurde.« (*b).

Anweisung der Geistlichen und Weltlichen Vogtei der Dom- und Stadtpfarrkirche (Konzept):
   Infolge der Prüfung am 13.11.1855 solle Bruckner das Dekret ausgefertigt werden. Die Statthalterei, das Bischöfliche Konsistorium und die Kirchenvermögensverwaltung seien zu verständigen und die Ausschreibung für die definitive Besetzung sei dreimal im Amtsblatt der Linzer Zeitung zu veröffentlichen (**a).

Bericht der Geistlichen und Weltlichen Vogtei an die Statthalterei (Konzept und Reinschrift): Aufgrund der Prüfung sei Bruckner als Organist provisorisch angestellt worden. Ihm stünden somit die bisher an Pranghofer gezahlten Bezüge zu (128 fl für den Dienst an der Stadtpfarrkirche und für den Dienst an der Domkirche 20 fl aus dem Kirchenvermögen und 300 fl aus dem Religionsfond). Unterschriften von Dierzer, Schiedermayr und Guggeneder (**b).

Entwurf für die Kundmachung in der Linzer Zeitung (24.11.1855, 28.11.1855, 1.12.1855):
   Bewerber für die Organistenstelle, deren Besoldung 448 fl zuzüglich 67,57 fl Stiftungsgebühren betrage, mögen ihre Gesuche bis Ende Dezember bei der Gemeindevorstehung einreichen. Unterschriften Dierzers, Schiedermayrs und Guggeneders (**c).

Dekret der Geistlichen und Weltlichen Vogtei an die Kirchenvermögensverwaltung (Konzept):
   Nach Eintreffen des Bescheides der Statthalterei sei das bisher an Pranghofer gezahlte Gehalt an Bruckner zu zahlen. Unterschriften von Dierzer und Schiedermayr (**d).

Schreiben der Geistlichen und Weltlichen Vogtei an Karl Zappe (Konzept):
   Nach Pranghofers Tod dürfe der Kirchendienst nicht unterbrochen werden. Bis zu definitiven Besetzung versehe Bruckner provisorisch den Organistendienst. Unterschriften von Dierzer, Schiedermayr und Guggeneder, Aktenvermerk (»exp. 20/11«) von Weichhart (**e).

Schreiben der Geistlichen und Weltlichen Vogtei an das Bischöfliche Konsistorium (Konzept und Reinschrift):
   Man habe Bruckner provisorisch angestellt und die Ausschreibung für die definitive Besetzung veranlaßt. Unterschriften von Dierzer, Schiedermayr und Guggeneder:
»Die Gemeinde-Vorstehung der Landeshauptstadt Linz.
   An das Hochwürdige bischöfliche Consistorium. Hier.
   Note!
   Durch das am 9ten d. M. erfolgte Ableben des Herrn Wenzl Pranghofer, gewesenen Dom und Stadtpfarr-Organisten, ist dieser Posten in Erledigung gekommen.
   Da der dießfällige Kirchendienst nicht unterbrochen werden darf, so haben wir die provisorische Besetzung dieses Postens durch den gegenwärtigen Schulgehilfen in St. Florian, Anton Bruckner, wo er zugleich als Organist angestellt, und in diesem Fache wirklich ausgezeichnet ist, veranlaßt. 
   Da die Concursausschreibung für diesen Dienstesposten nach dem hohen Hofkanzlei Dekrete vom 17: Dezember 1840 Z 35138 der gefertigten Vogtei zusteht, so wurde dieselbe behufs der definitiven Besetzung unter Einem verfügt. Wir geben uns demnach die Ehre, Ein hochwürdiges bischöfliches Consistorium einstweilen hievon in Kenntniß zu setzen. 
   Geistliche und weltliche Vogtei der Dom- und Stadtpfarrkirche Linz
am 14. November 1855
Dr. Joh. B. Schiedermayr,
Domscholaster.
Dierzer v. Traunthal 
Franz Gugeneder 
geistl Vogtei C[ommiss]aer.« (**f).

Ernennungsdekret der Geistlichen und Weltlichen Vogtei der Dom- und Stadtpfarrkirche für Bruckner als provisorischen Organisten (Konzept und Reinschrift):
»Die Gemeinde-Vorstehung der Landeshauptstadt Linz.
   No 8164. 
[die Adresse am Unterrand der Seite] An
Herrn Anton Bruckner Schulgehilfen
in
S. Florian
[Brieftext im oberen Bereich der Seite:]
   Wir haben uns veranlaßt gefunden, Ihnen die Organistenstelle an der hiesigen Dom- und Stadtpfarrkirche, welche durch das Ableben des Herrn Wenzl Pranghofer in Erledigung gekommen ist, bis zur definitiven Besetzung dieses Postens provisorisch zu verleihen.
   Sie haben demnach diesen Posten allsogleich anzutreten, denselben bei den öffentlichen Gottesdiensten jederzeit mit Anstand und zur Erbauung des Volkes zu versehen, in der Dienstesverrichtung sich keine Saumsal zu Schulden kommen zu lassen, mit dem Herrn Kapellmeister und den übrigen Musikpersonale ein gutes Einverständniß zu pflegen, und der guten Meinung, die man von Ihnen hat, auf diese Art bestens zu entsprechen.
   Wegen Anweisung der dießfälligen Bezüge wird sich unter Einem an die hochlöbliche k. k. Statthalterei verwendet und Sie werden hievon nachträglich verständiget werden.
   Wegen Angelobung, daß Sie den mit diesem Posten verbundenen Verpflichtungen nachkommen werden, haben Sie sich längstens binnen 8 Tagen bei der hiesigen Gemeinde Vorstehung als weltlichen Vogtei gehörig zu melden.
   Geistliche und weltliche Vogtei der Dom- und Stadtpfarrkirche Linz am 14. Novbr 1855. 
Dr. Joh. B. Schiedermayr, Domscholaster.
Dierzer v. Traunthal.
Franz Gugeneder, geistl. Vogtei Co[miss]är der Domkirche.« (***).


Zitierhinweis:

Franz Scheder, Anton Bruckner Chronologie Datenbank, Eintrag Nr.: 185511145, URL: www.bruckner-online.at/ABCD-185511145
letzte Änderung: Feb 25, 2023, 16:16