zurück 25.4.1856, Freitag ID: 185604255

Schreiben der geistlichen und weltlichen Vogtei (laut Unterschrift, im Briefkopf »Statthalterei«) an Bruckner (Konzept und Reinschrift):
   Er sei infolge des Erlasses vom 18.4. als Organist definitiv angestellt. Sein Gehalt betrage 448 Gulden. Außerdem beziehe er über Zappe die Stollgebühren und dürfe die Wohnung im Stadtpfarrhaus unentgeltlich nutzen. Unterschriften Dierzer von Traunthals und Joh. Schiedermayers:

»Die Gemeinde-Vorstehung der Landes-[/]hauptstadt Linz. [diese Zeile nur in der Reinschrift]
   An H. Anton Bruckner, 
provis. Organisten der Dom- u. Stadtpfarrkirche hier.
   In Folge hohen Statthalterey-Erlasses vom 18ten d. M. Z. 6923 wird Ihnen hiemit bekannt gegeben, daß die hohe kk. Statthalterey den Antrag ihrer definitiven Anstellung als Organist der hiesigen Dom- und Stadtpfarrkirche im Einverständnisse mit dem hochw. bischöfl. Konsistorium unter den nachfolgenden Bestim[m]ungen bestätigt habe u. zwar:
1) daß mit dieser Stelle ein definitiver Jahresgehalt
aus der Stadtpfarrkirche von ... 128 f - 
aus der Domkirche von ... 20 [f -] 
aus dem kk. Religionsfonde pr ... 300 [f -]
zusam[m]en pr 448 fl 
verbunden sey.
2) daß Ihnen der Bezug der bey der Stadtpfarrkirche vorkom[m]enden u. von dem Regens Chori H. Karl Zappe zu erfolgenden Stollgebühren, so wie der Genuß der für den Organisten der Dom- und Stadtpfarrkirche zugewiesenen Stiftungsgebühren in dem jeweiligen Betrage gebühren.
3) daß Ihnen der Genuß der Naturalwohnung im Stadtpfarrmeßnerhause unentgeldlich in dem bisher seinen Vorgängern eingeräumten Umfange, jedoch nur in solange, als die jeweilige Widmung dieses Hauses solches gestattet, und ohne Anspruch auf ein Aequivalent wegen zeitlicher oder beständiger Entziehung derselben zugestanden werde.
4) daß Ihnen für den Fall, als eine nicht gestiftete Vermehrung Ihrer bisherigen Dienstleistungen von den vorgesetzten Behörden verfügt werden sollte, kein Anspruch auf eine separate Belohnung zustehen soll;
5) daß Ihnen u. Ihren Angehörigen für den Fall der Dienstuntauglichkeit kein Anspruch auf Pensionirung oder sonstige Unterstützung zustehe, und endlich
6) daß Sie sich die genaue Erfüllung Ihrer Berufspflichten und die gehörige Besorgung der Ihnen anvertrauten Inventarialstücke angelegen seyn lassen in welcher Beziehung Sie unter der Ueberwachung der Vereinigten Vogtey stehen.
7) Ihre Gehaltsbezüge u. die Stiftungsgebühren haben Sie, wie bisher gegen gehörige Quittungen in Quartals-Raten zu erheben.
   Unter diesen Bestimmungen wird zur Ablegung Ihres Diensteides Ihnen Tag und Stunde nachträglich bekannt gegeben werden. 
   Die Ges. Beyl. folgen zurück.
Geistl. u. weltl. Vogtey der Dom- u. [/] Stadtpfarrkirche
Linz am 25ten April 1856.
exped. Dierzer [/] Vertatur.

[nächste Seite] Videat ante exped. die Hochw. geistl. u. weltl. Vogtey der Dom- und Stadtpfarrkirche.«
Unterschriften in der Reinschrift von Schiedermayr und Dierzer von Traunthal (*).

Schreiben der Vogtei (Dierzer) an die Kirchenvermögensverwaltung:
   Über das Gehalt Bruckners (Konzept) (**).

Schreiben der Statthalterei, unterzeichnet von Dierzer, an die übrigen Bewerber (Georg Müller, Ludwig Paupie und Raimund Hain) (Konzept):
   Da die Organistenstelle anderweitig besetzt wurde, werden die Anträge samt Beilagen zurückgesandt (***).

Schreiben der Statthalterei (unterzeichnet von Dierzer und Weichhart) an Karl Zappe (Konzept):
   Wird über Bruckners definitive Anstellung informiert (°).

Entwurf des Amtseides, unterzeichnet von Dierzer (°°).


Zitierhinweis:

Franz Scheder, Anton Bruckner Chronologie Datenbank, Eintrag Nr.: 185604255, URL: www.bruckner-online.at/ABCD-185604255
letzte Änderung: Feb 25, 2023, 16:16