Im Welser Anzeiger Nr. 25, S. 1, wird das Preisgericht beim Sängerfest [4.-6.6.1865] kritisiert. Jedoch dürften die Gutachter der Vorauswahl auch Preiswerber sein: »Es läßt sich in der That nicht absehen, warum die Herren Storch, Sandtner, Schläger, Bruckner, die sich der Mühe unterzogen, die eingesendeten 120 Partituren einer gewissenhaften Beurtheilung und Prüfung zu unterziehen, [...] zum Danke für diese nicht geringe Mühe von der Preiswerbung hätten ausgeschlossen werden sollen, zumal die eingesendeten Chöre nicht mit dem Namen der Autoren bezeichnet waren [...] Uebrigens haben sich die Herren Sandtner und Bruckner, wie ihr schriftliches Referat nachweist, der Beurtheilung ihrer eigenen eingesendeten Chöre ganz enthalten, und [...] so konnte auch das scrupulöseste Gewissen an der Art, wie diese Wahl vorgenommen wurde, kaum etwas zu beanständen finden.«
Zitierhinweis:
Franz Scheder, Anton Bruckner Chronologie Datenbank, Eintrag Nr.: 186506245, URL: www.bruckner-online.at/ABCD-186506245letzte Änderung: Feb 02, 2023, 11:11